© Max Kovalenko via www.imago-imag Seit November 2021 galt die Duldungspflicht für Soldatinnen und Soldaten bezüglich der rein prophylaktischen “COVID-Impfung”. Soldaten vor dem Gesundheitsamt Stuttgart im Jahr 2020 (Symbolbild).
Die sogenannte Duldungspflicht für Bundeswehrangehörige die “Impfung” gegen COVID-19 steht offenbar vor der Abschaffung. Der Datenanalyst Tom Lausen, Bruder des in einem Verfahren um die Impfpflicht tätigen Verteidigers Sven Lausen, schrieb am Dienstag auf Telegram:
“Pistorius kapituliert bedingungslos! Entgegen seiner fachlich nicht haltbaren Aussagen vom 29.11.2023 im Bundestag bei einer Befragung durch die AfD, wurde heute am 28.05.2024 die COVID-19-Massnahme aus dem verpflichtenden Basisimpfschema der Bundeswehr getilgt.”
Seit November 2021 galt die Duldungspflicht für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr zum Thema der rein prophylaktischen “COVID-Impfung”. Um die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte sicherzustellen “und die Soldatinnen und Soldaten zu schützen, gibt es für diese eine Duldungspflicht für Impfungen gegen bestimmte Infektionskrankheiten”, so die offizielle Begründung auf der Webseite der Bundeswehr. Im April 2023 wurde die “Corona-Pandemie” seitens der Politik für beendet erklärt, trotzdem galt bei der Bundeswehr weiterhin die Duldungspflicht. Kurz vor dem Urteilsspruch über eine Klage eines Bundeswehrangehörigen gegen die Impfverpflichtung scheint das Verteidigungsministerium diese Regelung nun auszusetzen.
Die Verteidiger des klagenden Soldaten argumentieren, dass die Beibehaltung einer Pflicht zur “Covid-19-Impfung”, als Teil des Basisimpfschemas bei der Truppe, unter den heutigen Bedingungen “rechtswidrig ist”. Im Juli 2022 hatte das Bundesverwaltungsgericht in einem Verfahren diese Pflicht noch bestätigt.
Bundesregierung hält weiter an Impfpflicht für Soldaten fest
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wollte am heutigen Mittwoch erneut über die Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr Recht sprechen. Der 1. Wehrdienstsenat am Bundesverwaltungsgericht hatte vor knapp zwei Jahren “in einer Grundsatzentscheidung (1 WD 2.22 – BVerwGE 176, 138) die Aufnahme der Covid-19-Impfung als rechtmäßig angesehen”, so das Handelsblatt . Das Verteidigungsministerium wurde per Urteilsbeschluss jedoch dazu aufgefordert, “die Aufrechterhaltung der Impfung angesichts sich ändernder Umstände zu evaluieren und zu überwachen.”
Ein T-Online-Artikel bestätigt indirekt die Information aus dem Umfeld des klagenden Soldaten. Dem Portal liege demnach das Antwortschreiben “des Verteidigungsministeriums an das Bundesverwaltungsgericht” vor. Das Ministerium verweigerte dem Portal allerdings eine eindeutige Stellungnahme zu den lancierten Informationen. So wollte ein Sprecher des Kommandos Sanitätsdienst der Bundeswehr “die Entwicklung weder bestätigen noch dementieren.”
Die Empfehlung wurde von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) laut Tom Lausens Informationen persönlich abgezeichnet und zuständige Ministeriumsangestellte beordert, dies dem Gericht kurzfristig mitzuteilen. Das Schreiben des Ministeriums liegt der Webseite Epoch Times vor. So heißt es in dem Schriftstück, dass “der Wehrmedizinische Beirat eine Herabstufung empfehlen” würde. Anstelle der Duldungspflicht gebe es ab sofort “nur noch eine Empfehlung zur Impfung gegen Sars-CoV-2”. Und weiter:
“Dem Vorschlag des Beirates sei Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) gefolgt. Die Umsetzung werde nun eingeleitet, es bedürfe dabei einiger verwaltungsrechtlicher Schritte. Dazu gehört etwa die förmliche Beteiligung zuständiger Gremien.”
Das Ministerium würde zudem in dem Schreiben “ausdrücklich darauf hinweisen”, dass “für einen Soldaten, dessen Gerichtsverfahren am Mittwoch, 29. Mai, fortgesetzt wird, die Duldungspflicht somit nicht mehr gilt.”
Die Duldungspflicht galt dabei nur “explizit für Soldatinnen und Soldaten”, nicht jedoch für “zivile Mitarbeitende oder Beamtinnen und Beamte der Bundeswehr”, so die Webseite der Truppe erläuternd. Wer jedoch als “Reservistin oder Reservist in der Bundeswehr dienen möchte, braucht neben dem Einberufungsbescheid auch einen Impfnachweis.”
Wegen Verweigerung der Corona-Impfung: Ehemaliger Soldat zu Geldstrafe verurteilt
Das “Soldatengesetz in Paragraf 17 a, Absatz 2” erklärt bis dato mit einer allgemeinen Definition, “wer sich nicht impfen lässt, verweigert einen Befehl.” So wurde exemplarisch im März dieses Jahres ein ehemaliger Soldat zu einer Geldstrafe von rund 4.000 Euro verurteilt. Der heute 27-Jährige hatte sich während seiner Dienstzeit im Jahr 2022 geweigert, sich einen der neuartigen mRNA-Wirkstoffe gegen das Coronavirus verabreichen zu lassen.
Mit Blick auf die jüngste Entwicklung erinnert der T-Online -Artikel daran, dass noch am 8. April die Parlamentarische Staatssekretärin Siemtje Möller (SPD) dem AfD-Bundestagsabgeordneten Leif-Erik Holm mitteilte, dass “eine Aussage zur Aufhebung der Duldungspflicht im laufenden Jahr nicht möglich” sei. Weiter behauptete sie, dass “nach fachlicher Einschätzung die Aufrechterhaltung der Duldungspflicht auch weiterhin angezeigt” sei. Wörtlich hieß es:
“Eine Aussage zur Aufhebung der Duldungspflicht bezüglich der Impfung SARS-CoV-2 im laufenden Jahr ist nicht möglich, da die zukünftige epidemiologische Entwicklung im Hinblick auf das Infektionsgeschehen nicht vorhergesagt werden kann.”
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Pflegepersonal wurde demgegenüber auf politische Anordnung hin Ende 2022 aufgehoben. Ob mit dem Sinneswandel im Verteidigungsministerium zeitnah weitere existierende Dienstausübungsverbote für Soldaten wegfallen, die sich gegen die Verabreichung von mRNA-Wirkstoffen gestellt hatten, wird sich zeigen müssen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Februar ein solches Verbot noch bestätigt und “die Gefahr einer negativen Beispielswirkung” erkannt.
Der Epoch-Times -Artikel informiert, dass “bis Mai letzten Jahres 70 Soldaten aus der Bundeswehr entlassen wurden, weil sie eine Impfung gänzlich verweigert haben.” Ausgehend von einer Anfrage des CDU-Bundestagsabgeordneten Tino Sorge an das Verteidigungsministerium konnte die Pressestelle nicht beantworten, “wie viele Disziplinarmaßnahmen insgesamt wegen einer Verweigerung eingeleitet wurden.” Diese erkenntnisreiche Statistik wurde bei der Truppe intern schlicht nicht angelegt.
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