Professor Stefan Homburg veröffentlichte am 12. April dieses Jahres ein kommentierendes X-Posting, in dem er die bis Ende April 2024 Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Alena Buyx, bezüglich ihrer Wahrnehmungen zum Thema kommender, “drohender Pandemien” kritisierte. Die nun im Rahmen einer Strafanzeige von Buyx’ Anwälten beanstandeten zwei Wörter finden sich dabei im Verlauf von Antworten Homburgs auf Kommentare zu dem ursprünglichen X-Posting.
Die “Corona-Jahre” 2020 – 2023 waren gesellschaftlich geprägt von kontrovers geführten Wahrnehmungen und Diskussionen quer durch alle Gesellschaftsschichten. Die Bundesregierung platzierte im Dezember 2021 die Medizinethikerin Alena Buyx als “offizielle Kommunikationsberaterin” und Fachfrau für ethisch strittige Maßnahmenpolitik im sogenannten “Corona-Expertenrat der Bundesregierung”. Buyx war zuvor im Mai 2020 zur neuen Vorsitzenden des Deutschen Ethikrats ernannt worden und bis zum Ende der “Corona-Pandemie” eines der forciert medial präsentierten Gesichter einer unterstützenden Regierungspolitik.
Homburg kommentierte am 12. April im Rahmen eines X-Postings zur Person Buyx:
“Buyx faselt ständig von der nächsten ‘Pandemie’. Sie wollen das Spiel offenbar mit verfeinerten Methoden wiederholen. Der WHO-Vertrag macht’s möglich.”