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Coronavirus

Massen-Strafanzeige gegen Verantwortliche für Vertrag zwischen Pfizer und EU

Massen-Strafanzeige gegen Verantwortliche für Vertrag zwischen Pfizer und EU

© Felicitas RabeDemonstranten fordern in Karlsruhe die Aufarbeitung der Coronapolitik am Tag der Menschenrechte, dem 10. Dezember 2023.

Von Felicitas Rabe

Am Freitag erstattete der ungarische Menschenrechtsanwalt Dr. Attila Monostory im Namen von hunderten EU-Bürgern beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen für den Vorabkaufvertrag vom 20. November 2020 zwischen der Europäischen Union und dem US-Pharmakonzern Pfizer. Auf den Weg gebracht wurde dies von der Bürgerinitiative “GemeinWohlLobby”, wie deren Sprecherin Marianne Grimmenstein am Freitag bekannt gab. Laut der Pressemitteilung der GemeinWohlLobby werden in der Strafanzeige mehrere Vergehen beklagt, darunter auch:

  • Verstöße gegen den Nürnberger Kodex
  • Verbrechen gegen die Menschlichkeit
  • Verbrechen des Völkermordes.

Zur Begründung der Strafanzeige heißt es in der PM, dass bislang niemand für die unzähligen Schäden aufkommt, die durch die Inhalte des EU-Pfizer-Vertrags sowohl gesundheitlich als auch materiell verursacht worden seien: “Nach Meinung der Kläger haben die kriminellen Inhalte des EU-Pfizer-Vorabkaufvertrages dazu geführt, dass unzählige gravierende gesundheitliche und materielle Schäden entstanden sind. Für diese Schäden übernimmt weder eine Regierung noch eine Institution bis jetzt die Verantwortung.”

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Das der Strafanzeige beigefügte Beweismaterial enthalte ausschließlich offizielle Dokumente von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und Behörden der Europäischen Union. Aus diesen Schriftstücken ginge eindeutig hervor, “dass die verantwortlichen Behörden die Gefahr schwerer gesundheitlicher Schäden von vorneherein kannten, die durch die Impfungen entstanden sind”.

Dennoch wurde der Impfstoff weiter als “sicher und wirksam” bezeichnet und wird immer noch verabreicht. Dabei gingen die verursachten Schäden sogar eindeutig aus offiziellen Daten der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) und der WHO hervor. Hier handele es sich um eine “bewusste Täuschung” der Bürger. Mit der Strafanzeige wolle man die durch die Impfstoffe verursachte humanitäre Katastrophe stoppen, heißt es weiter in der Presseerklärung:  

“Um diese humanitäre Katastrophe zu begrenzen, fordern die klagenden EU-Bürger den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag auf, die Ermittlungen gegen die Verantwortlichen unverzüglich einzuleiten und die weitere Verbreitung des Pfizer-Impfstoffs mit sofortiger Wirkung zu stoppen.”

Hier folgt ein Auszug aus der Anzeige des ungarischen Rechtsanwaltes Dr. Attila Monostory in der deutschen Fassung der Originalschrift, die beim Internationalen Strafgerichtshof am 10. Mai per Post zugestellt wurde:

Mitteilung zur Identifizierung von Verbrechen nach dem Völkerrecht vor dem Internationalen Gerichtshof (RÖMER STATUT DES INTERNATIONALEN STRAFGERICHTSHOFS, ART. 15.1 UND 53)
Auf der Grundlage der umfangreichen Dokumentation (s. Anlagen) klagen wir die Verantwortlichen an für zahlreiche Verstöße gegen den Nürnberger Kodex, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, das Verbrechen des Völkermords und Kriegsverbrechen. Straftäter:

• Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation TEDROS ADHANOM GHEBREYESUS
• Vorsitzender und CEO der Pfizer Biopharmaceuticals Group, ALBERT BOURLA
• Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts KLAUS CICHUTEK
• Direktorin der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) EMER COOKE
• ehemalige Präsidentin Impfstoffe, Pfizer Biopharmaceuticals Group, NANETTE COCERO
• Co-Vorsitzender der Bill and Melinda Gates Foundation WILLIAM “BILL” GATES III
• EU-Kommissarin für Gesundheit STELLA KYRIAKIDES
• Präsidentin der Europäischen Kommission URSULA VON DER LEYEN und andere

um genau zu sein wegen
– Verletzung des Nürnberger Kodex
– des Verbrechens des – globalen – Völkermordes gemäß Artikel 6 b und c des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs
– des Verbrechens gegen die Menschlichkeit gemäß Artikel 7 Absatz 1 a, b, e und k des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs
– des Kriegsverbrechens Artikel 8 Absatz 2 a (ii) und (iii) des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs genauso strafbar nach der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 und Völkergewohnheitsrecht

Opfer: DIE BEVÖLKERUNG DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION”

Entsprechend der Pressemitteilung der GemeinWohlLobby wurden am 10. Mai in Deutschland und in Österreich zeitgleich auch bei deren nationalen Staatsanwaltschaften Hunderte Strafanzeigen erstattet – gegen diejenigen Verantwortlichen in den Ländern, die dem EU-Vertrag zugestimmt haben und damit für dessen Umsetzung auf nationaler Ebene verantwortlich seien.

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Wie die Bürgerrechtlerin Marianne Grimmentstein gegenüber RT am Telefon mitteilte, schlossen sich mittlerweile Bürger aus fünf EU-Ländern der internationalen Strafanzeige an, nämlich aus Deutschland, Österreich, Ungarn, Schweden, Spanien, sowie außerdem aus der Schweiz. EU-Bürger, die sich der Anzeige noch anschließen wollten, könnten dies weiterhin per Beitrittserklärung tun. Dadurch würden den Unterzeichnern keine Kosten entstehen. Sie  müssten lediglich eine Vertretungsvollmacht an den beauftragten ungarischen Anwalt Dr. Attila Monostory übertragen.

Der Rechtsanwalt Dr. Attila Monostory amtiert seit 2023 als Präsident der ungarischen Stiftung für Menschenrechte “Society Foundation For Justice”. In Ungarn habe er sich als erster Anwalt gegen Korruption und für Unbestechlichkeit in der Politik und der Verwaltung einen Namen gemacht. Die für die internationale Strafanzeige entscheidenden Dokumente wurden auf der Website der Initiative GemeinWohlLobby veröffentlicht. Unter anderem findet der interessierte Bürger dort auch folgendes der Anzeige beigefügtes Beweismaterial:

1. Vorabkaufvertrag zwischen EU und Pfizer vom 20.11.2020
2. An die WHO gemeldete Nebenwirkungen durch Comirnaty bis zum 27.03.2021
3. Statistik der WHO vom 12.11.2021
4. Gemeldete Nebenwirkungen an die EMA von 19.12.2021 bis 18.06.2022
5. Bericht des Europäischen Rechnungshofes von 2022 (S. 33-34)
6. Stellungnahme der EMA vom 18.10.2023
7. EU-Widerruf der Zulassung des Arzneimittels “Vaxzevria” von AstraZeneca vom 7.03.2024

Quelle

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